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Zutrittsgenehmigung für Medien während des Oktoberfest-Aufbaus

Wenn Sie aktuell über den Aufbau berichten, benötigen sie eine Zutrittsgenehmigung für die Baustelle. Diese können Sie hier beantragen.

Bitte beachten Sie:

  • Zutrittsgenehmigungen auf die Baustelle werden nur bis zum 18. September erteilt.
  • Stellen Sie den Antrag spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Besuch.
  • Sie müssen die Zutrittsgenehmigung jederzeit vorzeigen können
  • Genehmigungen für kommerzielle Zwecke oder für nicht unmittelbar mit dem Oktoberfest zusammenhängende Themen werden in der Aufbauphase nicht erteilt.
  • Das Betreten der Zelte ist während des Aufbaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Zutrittsgenehmigungen können auf Antrag erhalten:

  • Oktoberfest-Berichterstatter*innen aus allen Medienbereichen (Print, Online, TV, Radio, Foto etc.). Auf Nachfrage ist ein aktueller bundeseinheitlicher Presseausweis und/oder ein schriftlicher Auftrag einer Redaktion mit Bezug zum Oktoberfest vorzulegen.
  • Blogger*innen (Web, Instagram, Facebook, YouTube, andere soziale Medien), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
    Branchenrelevanz des Blogs, Blog muss älter als ein Jahr sein und regelmäßig erscheinende Beiträge aus den vergangenen zwölf Monaten enthalten, Angabe der Zugriffszahlen auf Blog und Social Media Kanälen auf Nachfrage.

Keine Zutrittsgenehmigung erhalten:

  • Personen ohne journalistische Legitimation
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind

    (*) Pflichtfeld

    1. Persönliche Angaben

















    2. Auftraggeber*in (falls abweichend)












    3. Allgemeine Angaben


    4. Datenschutzrechtliche Einwilligung (*)

    Ich erkläre mein Einverständnis, dass die angegebenen personenbezogenen Daten durch die Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Herzog-Wilhelm-Str.15, 80331 München (E-Mail: oktoberfest.presse@muenchen.de) zum Zwecke der Erteilung einer Drehgenehmigung verarbeitet werden. Rechtliche Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 a DSGVO. Die Daten werden nicht weitergegeben und bis zum Wegfall des Verarbeitungszwecks gespeichert. Diese Rechte stehen den von der Datenverarbeitung Betroffenen zu: Widerruf der erteilten Einwilligung bei oben genannter Adresse mit Wirkung für die Zukunft, Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit und Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Die Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter: Landeshauptstadt München, Behördliche Datenschutzbeauftragte, Marienplatz 8, 80331 München, E-Mail: datenschutz@muenchen.de.

    Bildquelle: Headerbild von Werner Böhm