Wenn Sie aktuell über den Aufbau berichten, benötigen sie eine Zutrittsgenehmigung für die Baustelle. Diese können Sie hier beantragen.
Bitte beachten Sie:
- Zutrittsgenehmigungen auf die Baustelle werden nur bis zum 18. September erteilt.
- Stellen Sie den Antrag spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Besuch.
- Sie müssen die Zutrittsgenehmigung jederzeit vorzeigen können
- Genehmigungen für kommerzielle Zwecke oder für nicht unmittelbar mit dem Oktoberfest zusammenhängende Themen werden in der Aufbauphase nicht erteilt.
- Das Betreten der Zelte ist während des Aufbaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Zutrittsgenehmigungen können auf Antrag erhalten:
- Oktoberfest-Berichterstatter*innen aus allen Medienbereichen (Print, Online, TV, Radio, Foto etc.). Auf Nachfrage ist ein aktueller bundeseinheitlicher Presseausweis und/oder ein schriftlicher Auftrag einer Redaktion mit Bezug zum Oktoberfest vorzulegen.
- Blogger*innen (Web, Instagram, Facebook, YouTube, andere soziale Medien), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Branchenrelevanz des Blogs, Blog muss älter als ein Jahr sein und regelmäßig erscheinende Beiträge aus den vergangenen zwölf Monaten enthalten, Angabe der Zugriffszahlen auf Blog und Social Media Kanälen auf Nachfrage.
Keine Zutrittsgenehmigung erhalten:
- Personen ohne journalistische Legitimation
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind
Bildquelle: Headerbild von Werner Böhm