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Zutrittsgenehmigung für Medien während des Oktoberfests (mit größerer Tasche/Rucksack)

Wenn Sie das Festgelände mit einer größeren Tasche oder einem Rucksack (mehr als 3 Liter Fassungsvermögen oder größer als 20 x 15 x 10 Zentimeter) betreten wollen, benötigen Sie eine Zutrittsgenehmigung. Diese können Sie hier beantragen.

Eine Akkreditierung oder eine Drehgenehmigung für die journalistische Berichterstattung sind nicht notwendig.

Wichtige Hinweise:
  • Sie müssen dem Ordnerpersonal die Zutrittsgenehmigung jederzeit vorzeigen können.
  • Für Aufnahmen in Bierzelten, Schausteller- oder Fahrgeschäften und sonstigen Betrieben muss eine separate Drehgenehmigung bei den Festwirten, Schaustellern oder Marktkaufleuten eingeholt werden.
  • Für Aufnahmen von Einsätzen der Polizei, Rettungs- und Sanitätsdienste müssen Sie die entsprechende Pressestelle kontaktieren.
  • Kostenlose Eintrittskarten für die Oide Wiesn gibt es für alle Medienschaffenden in der Oktoberfest-Pressestelle (Eingang Festleitung im Servicezentrum Theresienwiese).
  • Bei geplanten Dreharbeiten und Fotoshootings für andere Zwecke als die journalistische Berichterstattung (wie Marketing, Werbung, Spiel- und Dokumentarfilme, Gaming) müssen Sie eine gesonderte, kostenpflichtige Genehmigung, per Mail an veranstaltungen.raw@muenchen.de, beantragen.

    (*) Pflichtfeld

    1. Persönliche Angaben


















    2. Auftraggeber*in (falls abweichend)












    3. Allgemeine Angaben


    4. Datenschutzrechtliche Einwilligung (*)

    Ich erkläre mein Einverständnis, dass die angegebenen personenbezogenen Daten durch die Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Herzog-Wilhelm-Str.15, 80331 München (E-Mail: oktoberfest.presse@muenchen.de) zum Zwecke der Erteilung einer Drehgenehmigung verarbeitet werden. Rechtliche Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 a DSGVO. Die Daten werden nicht weitergegeben und bis zum Wegfall des Verarbeitungszwecks gespeichert. Diese Rechte stehen den von der Datenverarbeitung Betroffenen zu: Widerruf der erteilten Einwilligung bei oben genannter Adresse mit Wirkung für die Zukunft, Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit und Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Die Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter: Landeshauptstadt München, Behördliche Datenschutzbeauftragte, Marienplatz 8, 80331 München, E-Mail: datenschutz@muenchen.de.

    Bildnachweis (Header): Referat für Arbeit und Wirtschaft