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Zutrittsgenehmigung für Medien (mit großer Ausrüstung)

Generell:
Die Berichterstattung vom Oktoberfest München ist ab 2022 ohne Akkreditierung möglich.
Für die journalistische Bild- und TV-Berichterstattung mit einfacher Ausrüstung ist somit keine Drehgenehmigung mehr nötig.

Bei großer Ausrüstung:
Um einen Zutritt auf das Festgelände auch mit berufsnotwendigem Equipment, das die erlaubten Gepäckgröße (drei Liter bzw. 20 x 15 x 10 cm) übersteigt, zu gewährleisen und für aufwändige Dreharbeiten, ist vorab eine Genehmigung über das Formular unten zu beantragen. Hinweis: Nur die Personen, die große Ausrüstung mitführen, müssen eine Genehmigung
beantragen. Für alle anderen mit einfacher bzw. ohne Ausrüstung ist keine separate
Genehmigung erforderlich.

Wichtige Hinweise:
  • Der Zutritt auf das Festgelände mit großem Equipment ist nur mit ausgedruckter Genehmigung und nach Kontrolle durch das Ordnerpersonal möglich.
  • Der Versand der Genehmigung erfolgt per E-Mail zum Eigendruck (Print@Home).
  • Die Bearbeitungszeit kann bis zu drei Tagen in Anspruch nehmen. Bitte Antrag rechtzeitig stellen.
  • Für Aufnahmen in Bierzelten, Schausteller- oder Fahrgeschäften und sonstigen Betrieben muss eine separate Drehgenehmigung bei den Festwirt*innen bzw. Schausteller*innen/Marktkaufleuten eingeholt werden.
  • Für Aufnahmen von Einsätzen der Polizei, Rettungs- und Sanitätsdienste ist die Erlaubnis ist bei der entsprechenden Pressestelle einzuholen.
  • Kostenlose Eintrittskarten für die Oide Wiesn sind für alle Medienschaffenden in der Oktoberfest-Pressestelle im Servicezentrum Theresienwiese (SZT) erhältlich.
  • Dreharbeiten und Fotoshootings für andere Zwecke als die journalistische Berichterstattung (z.B. Marketingzwecke, Werbung, Spiel- und Dokumentarfilme, Gaming-Sektor), unabhängig von Gepäck- und Teamgröße, bedürfen ebenso einer Genehmigung und sind grundsätzlich kostenpflichtig. Weitere Infos und Antrag per E-Mail an das Referat für Arbeit und Wirtschaft, Fachbereich Veranstaltungen, Festleitung: veranstaltungen.raw@muenchen.de

Antrag auf Erteilung einer Zutrittsgenehmigung für Medien (mit großer Ausrüstung)

    (*) Pflichtfeld

    1. Persönliche Angaben


















    2. Auftraggeber*in (falls abweichend)












    3. Allgemeine Angaben


    4. Datenschutzrechtliche Einwilligung (*)

    Ich erkläre mein Einverständnis, dass die angegebenen personenbezogenen Daten durch die Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Herzog-Wilhelm-Str.15, 80331 München (E-Mail: oktoberfest.presse@muenchen.de) zum Zwecke der Erteilung einer Drehgenehmigung verarbeitet werden. Rechtliche Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 a DSGVO. Die Daten werden nicht weitergegeben und bis zum Wegfall des Verarbeitungszwecks gespeichert. Diese Rechte stehen den von der Datenverarbeitung Betroffenen zu: Widerruf der erteilten Einwilligung bei oben genannter Adresse mit Wirkung für die Zukunft, Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit und Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Die Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter: Landeshauptstadt München, Behördliche Datenschutzbeauftragte, Marienplatz 8, 80331 München, E-Mail: datenschutz@muenchen.de.

    Bildnachweis (Header): Referat für Arbeit und Wirtschaft