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Drehgenehmigung Oktoberfest-Aufbau 2022

Hinweise:

Dreharbeiten und Fotografieren auf dem Gelände beim Aufbau müssen vom Referat für Arbeit und Wirtschaft genehmigt werden. Erlaubnisse für Medien zur aktuellen Berichterstattung erteilt die Oktoberfest-Pressestelle bis zum 14. September auf Antrag spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Drehtermin. Die Genehmigung erfolgt per E-Mail und muss bereits vor Betreten der Baustelle vorliegen. Genehmigungen für kommerzielle Zwecke werden in der Aufbauphase nicht erteilt. Das Betreten der Zelte ist während des Aufbaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Drehgenehmigungen können auf Antrag erhalten:

  • Oktoberfest-Berichterstatter*innen aus allen Medienbereichen (Print, Online, TV, Radio, Foto etc.). Auf Nachfrage ist ein aktueller bundeseinheitlicher Presseausweis und/oder ein schriftlicher Auftrag einer Redaktion mit Bezug zum Oktoberfest vorzulegen.
  • Blogger*innen (Web, Instagram, Facebook, YouTube, andere soziale Medien), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
    Branchenrelevanz des Blogs, Blog muss älter als ein Jahr sein und regelmäßig erscheinende Beiträge aus den vergangenen zwölf Monaten enthalten, Angabe der Zugriffszahlen auf Blog und Social Media Kanälen auf Nachfrage

Keine Drehgenehmigung erhalten:

  • Personen ohne journalistische Legitimation
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind

Antrag auf Erteilung einer Drehgenehmigung

    (*) Pflichtfeld

    1. Persönliche Angaben

















    2. Auftraggeber*in (falls abweichend)












    3. Allgemeine Angaben


    4. Datenschutzrechtliche Einwilligung (*)

    Ich erkläre mein Einverständnis, dass die angegebenen personenbezogenen Daten durch die Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Herzog-Wilhelm-Str.15, 80331 München (E-Mail: oktoberfest.presse@muenchen.de) zum Zwecke der Erteilung einer Drehgenehmigung verarbeitet werden. Rechtliche Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 a DSGVO. Die Daten werden nicht weitergegeben und bis zum Wegfall des Verarbeitungszwecks gespeichert. Diese Rechte stehen den von der Datenverarbeitung Betroffenen zu: Widerruf der erteilten Einwilligung bei oben genannter Adresse mit Wirkung für die Zukunft, Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit und Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Die Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter: Landeshauptstadt München, Behördliche Datenschutzbeauftragte, Marienplatz 8, 80331 München, E-Mail: datenschutz@muenchen.de.

    Bildquelle: Headerbild von Werner Böhm